„Regenbogenregime“ ist keine Volksverhetzung – Gericht entscheidet gegen Staatsanwaltschaft

vor etwa 9 Stunden

„Regenbogenregime“ ist keine Volksverhetzung – Gericht entscheidet gegen Staatsanwaltschaft
Bildquelle: NiUS

Die Staatsanwaltschaft Göttingen wollte AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt unter anderem wegen Volksverhetzung vor Gericht bringen. Doch das Landgericht Braunschweig hat die Anklage kräftig zusammengestrichen. Der Vorwurf der Volksverhetzung: komplett vom Tisch! Übrig bleiben deutlich kleinere Vorwürfe – und die verweist das Gericht an das Amtsgericht Helmstedt. Die Staatsanwaltschaft will das nicht hinnehmen und legt Beschwerde ein.

Auslöser des Verfahrens waren sieben X-Beiträge Behrendts aus den Jahren 2024 und 2025. Die Staatsanwaltschaft erhob im Dezember 2025 Anklage und warf ihr in fünf Fällen Volksverhetzung vor. Hinzu kamen verhetzende Beleidigung und gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten.

Bereits im März hatte NIUS über erhebliche Zweifel des Landgerichts an der Anklage berichtet. Jetzt steht fest: Die Richter folgen der Staatsanwaltschaft nicht. Bei zwei der sieben angeklagten Posts eröffneten sie gar kein Hauptverfahren. Und bei den übrigen fünf fällt die rechtliche Bewertung betont milde aus.

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