In Baden-Württemberg sind seit 2018 lediglich acht Kinderehen von insgesamt 350 dokumentierten Fällen rechtskräftig aufgehoben worden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Besonders erschütternd: Unter den betroffenen Minderjährigen der aufgehobenen Ehen befand sich ein Mädchen im Alter von gerade einmal elf Jahren. In den nicht aufgehobenen Fällen finden sich auch mehrere Zwölfjährige.
Besonders drastisch ist ein Fall aus dem Jahr 2020: Damals wurde die Ehe eines elfjährigen irakischen Mädchens mit einem 17-jährigen irakischen Jungen aufgehoben. In einem weiteren Fall aus dem Jahr 2018 war eine afghanische „Ehefrau“ bei der Eheschließung erst 14 Jahre alt, ihr Ehemann bereits 30. Zuletzt wurden im Jahr 2024 zwei entsprechende Ehen aufgehoben. Betroffen waren eine 16-jährige Deutsche, die einen 25-jährigen Pakistani geheiratet hatte, sowie eine 16-jährige Syrerin, deren Ehemann bei der Eheschließung 27 Jahre alt war.
Die acht Aufhebungen erfolgten zwischen 2018 und 2024, die landesweit zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Tübingen, erfasst entsprechende Fälle seit April 2012. Häufig sind syrische, afghanische, bulgarische, türkische und irakische Staatsangehörige unter den Betroffenen, vereinzelt finden sich auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Anlass ist eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr (im Bild).
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