Weil sie keine Maske trug – Haft für Rentnerin

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Weil sie keine Maske trug – Haft für Rentnerin
Bildquelle: Apollo News

Die 75-jährige Berlinerin Karola M musste eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Lichtenberg absitzen. Grund hierfür war ein Bußgeldbescheid in Höhe von 88,50 Euro, in dem es heißt, dass Karola M. keine FFP2-Maske getragen hätte. Begonnen hat die Geschichte von Karola M. am 20. März 2021 war Karola Steglitz auf dem Weg nach Berlin -Mitte. Sie wollte am Brandenburger Tor an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilnehmen.

Eine FFP2-Maske zu tragen war zum damaligen Zeitpunkt verpflichtend. Allerdings verfügte sie über ein Attest, dass sie von der Pflicht eine Maske zu tragen befreite. Eine Gruppe Polizisten, die sie aufforderten eine Maske zu tragen entgegnete sie: „Die Datenschutz-Grundverordnung berechtigt Sie nicht, das Attest zu sehen“. Die Beamten eskortierten Karola M. schließlich zum Brandenburger Tor. Dort sollte sie Angaben zu ihrer Person machen. „Dann sagte die Polizistin, ich solle mich an eine Wand stellen“, erzählt sie gegenüber der Berliner Zeitung. „Ich sagte, das sei doch wohl nicht ihr Ernst.“ Schließlich durfte Karola M. gehen.

Jedoch hatte das Nicht-Maskentragen ein juristisches Nachspiel. Den entsprechenden Bußgeldbescheid in Höhe von 83,50 Euro erhielt die Berlinerin schließlich am 6. August 2021. „Die habe ich natürlich nicht gezahlt, ich hatte ja ein Attest“, so Karola M. Schriftlich legt sie Widerspruch gegen den Bescheid ein. Einen Anwalt nahm sich Karola M. jedoch nicht. Die Gerichtsverhandlung begann im Dezember 2021. Im Gerichtssaal erschien die Berlinerin jedoch nicht.

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