Wie die Wegzugsteuer zur Fußfessel für Auswanderer wird

vor etwa 1 Stunde

Wie die Wegzugsteuer zur Fußfessel für Auswanderer wird
Bildquelle: Tichys Einblick

Fangen wir mit Fake News an. Die Falschinformationen, um die es hier geht, kommen vom Zweiten Deutschen Fernsehen ZDF. Das ist für erfahrene TV-Zuschauer nicht weiter verwunderlich.

Bei „Aspekte“, dem selbsternannten „Kulturmagazin“ im Zweiten, interessiert sich Moderatorin Salwa Houmsi erkennbar eher wenig für Kultur, dafür aber umso mehr für linke Gesellschaftsideologie. Deshalb behelligt sie ihre Zuschauer mit der Frage: „Sind mehr Superreiche ein Problem?“.

Dazu spricht die 30-jährige Tochter eines syrischen Vaters als Expertin ausgerechnet mit Martyna Linartas. Die ist auch erst 36, gebürtige Polin und hat während des Bundestagswahlkampfs 2017 eine Ausbildung als Pressereferentin bei den Grünen gemacht. Danach arbeitete sie drei Jahre im Bundestagsbüro von Annalena Baerbock.

Frau Linartas erzählt, mit Verlaub, Stuss. Ihre Darstellung, was die sogenannte Wegzugsteuer alles erfasst, ist überwiegend schlicht falsch. Auch das verwundert nicht weiter, denn die Dame ist promovierte Politologin. Was will man da erwarten? Und doch verbirgt sich hinter ihren Fake News eine unangenehme Wahrheit:

Das Milieu, für das die Aktivistinnen Linartas und Houmsi und so viele andere Schwestern und Brüder im Geiste stehen, entwirft gedanklich längst eine neue, große rechtliche Mauer, um die Deutschen am Verlassen des Landes zu hindern.

Das populäre Instrument der Stunde, um die Menschen mit ihrem sauer verdienten Vermögen in Deutschland einzusperren, ist die Wegzugsteuer. Darüber verbreitet Frau Linartas in ihrem „Interview“ zwar allerlei Unsinn. Das entlarvt die Absicht dahinter aber nur umso deutlicher.

Tatsächlich gibt es die deutsche Wegzugsteuer seit 1972. Geregelt ist sie im Außensteuergesetz (§ 6 AStG). Das Gesetz behandelt den Wegzug von Anteilseignern an Kapitalgesellschaften ins Ausland wie einen Verkauf dieses Unternehmens. Stark vereinfacht gesagt, wird ein fiktiver Verkaufserlös berechnet – und dieser Erlös wird dann zu 60 Prozent besteuert.

Das Problem liegt auf der Hand: Wenn der Unternehmer seinen Wohnsitz verlagert, aber das Unternehmen nicht verkauft wird, nimmt der Unternehmer ja gar kein Geld ein. Er muss aber trotzdem Steuern zahlen, als ob er Geld eingenommen hätte. Man kann zwar allerlei anrechnen lassen, und der Zahlbetrag hängt vom persönlichen Steuersatz des Unternehmers ab.

Da überlegt man sich den Umzug zweimal. Mindestens.

Wie immer in Deutschland, bevorzugt der Staat die Großen. Bei den Kleinen langt er erbarmungslos zu.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften greift nicht die Wegzugsbesteuerung, sondern die sogenannte Entstrickungsbesteuerung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 16 Abs. 3a EStG). Wer sein gesamtes Unternehmen physisch ins Ausland verlagert (wodurch Deutschland das Besteuerungsrecht verliert), muss alle im Betrieb steckenden stillen Reserven fast immer sofort voll versteuern

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel