Fall Fernandes/Ulmen: Die Beweise lassen auf sich warten

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Fall Fernandes/Ulmen: Die Beweise lassen auf sich warten
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat am Montag, dem 12. Oktober, eine Erklärung zum Ermittlungsverfahren gegen den Schauspieler Christian Ulmen abgegeben. Seine frühere Ehefrau Collien Fernandes habe die von ihr angekündigten Beweismittel trotz wiederholter Aufforderungen bislang nicht zur Verfügung gestellt. Auch ihre Vernehmung habe aus Gründen, die außerhalb der Verantwortung der Ermittlungsbehörden lägen, noch immer nicht abgeschlossen werden können. Das berichtet der Tagesspiegel exklusiv unter Berufung auf Staatsanwältin Marieke Piazolo. Seit Mai ermittelt die Behörde wegen des Verdachts der Körperverletzung. Ob hinsichtlich der Vorwürfe digitaler Gewalt überhaupt ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht, wird weiterhin geprüft.

Fernandes wiederum widerspricht der Staatsanwaltschaft. Wegen eines Anwaltswechsels hätten zahlreiche Belege erneut hochgeladen werden müssen, ihre Anwälte hätten die angeforderten Unterlagen bereits am Freitag, dem 9. Oktober, elektronisch und per Post verschickt. Sie vermutet eine zeitliche Überschneidung zwischen der Übermittlung und dem Eingang bei der Staatsanwaltschaft. Einen weiteren Vernehmungstermin im September habe sie krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, ein Ersatztermin solle noch in diesem Jahr stattfinden. Ob die angekündigten Unterlagen inzwischen vollständig bei der Behörde eingegangen sind, blieb nach der Veröffentlichung zunächst ungeklärt.

Das ist eine weitere von vielen erstaunlichen Entwicklungen in einem an erstaunlichen Entwicklungen reichen Fall, der das Land seit März über Schlagzeilen und sehr viel Framing in Atem hält, der Demonstrationen linker PolitmedienNGOAktivistinnen auslöste, Ministerinnen zu eilfertigen politischen Erklärungen veranlasste und der längst zum Aushängeschild einer Kampagne für weitreichende gesetzliche Verschärfungen geworden ist. Collien Fernandes machte ihrem Ex-Mann öffentlich schwerste Vorwürfe. Der Spiegel räumte der Angelegenheit eine aufwendige Titelgeschichte ein. Deutschlands politische und mediale Öffentlichkeit behandelte die Schilderungen der Schauspielerin über weite Strecken bereits als feststehende Tatsachen.

Auch damals wies Fernandes die Darstellung zurück: Sie habe der Berliner Polizei Unterlagen per E-Mail geschickt, die dort zunächst nicht hätten geöffnet werden können. Daraufhin habe sie die Dokumente erneut übersandt. Weitere Rückmeldungen seien ausgeblieben. Sie sei davon ausgegangen, dass sich die zuständige Polizei in Schleswig-Holstein bei ihr melden werde. Eine solche Kontaktaufnahme habe es nach ihren Angaben dann jedoch nie gegeben. Auf Nachfrage präsentierte sie dem Tagesspiegel die Bildschirmaufnahme einer E-Mail der Berliner Polizei, die allerdings kein Datum enthielt. Die Behörde selbst blieb bei ihrer Darstellung.

Noch einmal besonders erklärungsbedürftig erscheint dabei eine weitere Einzelheit: Nach Fernandes‘ eigenen Schilderungen soll Ulmen ihr bereits am 25. Dezember 2024 gestanden haben, hinter den gefälschten Profilen zu stecken. Zu diesem Zeitpunkt lief das deutsche Ermittlungsverfahren noch. Trotzdem informierte sie die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar nicht von diesem angeblichen Geständnis. Auf die ausdrückliche Frage, warum sie den Ermittlern eine solche Information vorenthalten habe, gab Fernandes keine konkrete Antwort. Ebenso wenig erklärte sie nachvollziehbar, weshalb sie nach dem angeblichen Geständnis noch fast ein ganzes Jahr verstreichen ließ, bevor sie im Dezember 2025 erneut Anzeige erstattete, diesmal in Spanien.

Natürlich kann es Gründe geben, weshalb eine Betroffene nach schwerwiegenden Erlebnissen zögert, Behörden einschaltet oder Beweismaterial nicht unmittelbar vorlegt. Nur verlangt Fernandes seit Monaten mit erheblicher öffentlicher Unterstützung, dass ihre Darstellung ernst genommen und politisch aufgegriffen wird. Dazu gehört zwangsläufig, dass die offensichtlichen teilweise schwere Lücken in der Chronologie und die wiederholten Widersprüche zu behördlichen Angaben ebenso ernst genommen werden. Eine Anzeigenerstatterin kann nicht erwarten, dass ihre Vorwürfe öffentliche Gewissheit beanspruchen, die Fragen nach deren Überprüfung aber als ungehörige Zumutung behandelt werden.

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