Der Streit um eine Reform der Altersversorgung in Deutschland hat sich auf einen Punkt zugespitzt: Die Streichung des Rechts auf einen um zwei Jahre vorgezogenen, abzugsfreien Renteneintritt nach einem 45jährigen Arbeitsleben. Mehrere Landesregierungen drohen mit Ablehnung im Bundesrat. Doch die Bundesregierung will die Streichung unbedingt durchdrücken. Der Konflikt ist auf den Herbst vertagt, aber er wird unvermeidlich kommen. Und das ist gut so, denn es geht um eine richtungsweisende Entscheidung für das Land: Werden lange und kontinuierliche Arbeitsbiographien weiterhin honoriert, oder sind sie in der Arbeitswelt der Zukunft vielleicht ein realitäts- und lebensfremdes Ziel – also im Grunde ein Auslaufmodell? Doch in der gegenwärtigen Krise zeigt sich, wie sehr die Selbstbehauptung des Landes von dem hohen Wert abhängig ist, der einem langen und kontinuierlichen Arbeitsleben beigemessen wird?
Allerdings wollen diejenigen, die für eine Abschaffung der gegenwärtigen Regelung eintreten, von der besonderen Leistung, die ein 45jährigen Arbeitsleben heute darstellt, gar nicht sprechen. Sie sprechen von der „vorzeitigen Rente mit 63 Jahren“, als sei dies ein Geschenk, das leichtsinnig gewährt wurde, und dessen Streichung im Grunde längst überfällig ist. Dabei ist der Ausdruck „Rente mit 63 Jahren“ grob irreführend: Die Ermöglichung eines um 2 Jahre vorgezogenen Rentenbeginns nach 45 Beitragsjahren setzt die (im Namen des „demographischen Faktors“ eingeführte) schrittweise Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre nicht außer Kraft, sondern bezieht sich auf diese Erhöhung: Wer die Vorziehung des Rentenbeginns beantragt, erkennt auch für sich die Gültigkeit des erhöhten regulären Renteneintrittsalters an – nur von diesem erhöhten Eintrittsalter sollen die 2 Jahre abgezogen werden. Mit einfachen Zahlen ausgedrückt bedeutet das: Was mit der Formel „65 minus 2 ist 63“ begann, ist heute bei „66,5 minus 2 ist 64,5“ angekommen. Und bald werden wir bei einem vorzeitigen Renteneintrittsalter „67 minus 2 ist 65“ angekommen sein. Es handelt sich also nicht um ein feststehendes Geschenk, das die allgemeinen Regeln der Rentenberechnung bricht, sondern nur um die Honorierung einer bestimmten Zeitdauer der Berufstätigkeit – nämlich um die Honorierung eines besonders langen Arbeitslebens ohne größere Unterbrechungen.
Der Wert eines langen Arbeitslebens in der heutigen Zeit – Die politische Frage ist: Ist diese Honorierung legitim? Ist sie eventuell sogar angesichts der heutigen Probleme der Altersversorgung in Deutschland besonders geboten? Dass ist der Fall, wenn es bei den Beitragszahlern zur Rentenversicherung zunehmend einen späteren Beginn und zwischenzeitliche Unterbrechungen gibt. Wenn es also zunehmend Unterschreitungen der durchschnittlichen Beitragszeit der Rentenversicherten gibt. Dann ist ein früh beginnende und unterbrechungsfreie Berufsbiographie besonders wertvoll. Und die Zahl „45 Beitragsjahre“ ist keine Selbstverständlichkeit, sondern gerade in unserer Zeit eine honorierungswürdige Leistung. Und es wäre ein kompletter Widersinn, bei einer Reform der Altersvorsorge ausgerechnet die Haftung zu nehmen, die diese Leistung erbracht haben. Doch genau das geschieht im Reformpaket der Bundesregierung. Man will ausgerechnet die, die schon außergewöhnlich lange gearbeitet haben, zu einer noch längeren Arbeit zwingen. Deshalb ist der Zorn so groß. Und deshalb ist dieser Zorn ganz im Sinn einer auf Arbeit begründeten Altersversorgung.
Wenn „Arbeit“ und „Leben“ sich zunehmen trennen – Das Hauptproblem der Altersversorgung in Deutschland ist heute nicht ein besonders frühes Ausscheiden am Ende des Arbeitslebens, sondern die Tendenz, dies Arbeitsleben immer später zu beginnen und auch vermehrt Auszeiten von der Arbeit zu nehmen. Hier geht es nicht um das demographische Problem zahlenmäßig ungleicher Generationen, sondern das Problem eines veränderten Arbeitsverhaltens. Wenn „Arbeit“ und „Leben“ zunehmend als zwei Welten empfunden werden, und wenn das „wahre Leben“ zunehmend außerhalb der Arbeit gesehen wird, löst sich das „Arbeitsleben“ als grundlegendes Merkmal der modernen Zivilisation auf. Das neue Merkmal heißt dann „Work-Life-Balance“: Wo Arbeit und Leben keinen inneren Zusammenhang mehr bilden, können sie nur noch in ein äußerliches „Gleichgewicht“ gebracht werden. Es ist klar, dass dann die Neigung stärker wird, den Beginn der Berufstätigkeit hinauszuzögern und auch zwischenzeitlich eine Auszeit „zum leben“ – verstanden als „nicht arbeiten“ – zu nehmen. Das führt zu einem Schrumpfen und zu einer wachsenden Unregelmäßigkeit der Beitragszahlungen in die Altersversorgung. Das ist nicht nur ein theoretischer Zusammenhang, sondern macht sich ganz praktisch in der Produktivität der Wirtschaftsbetriebe und in der Aufrechterhaltung der staatlichen Infrastrukturen bemerkbar: In Deutschland fehlen in vielen Berufen Beschäftigte, die früh ins Arbeitsleben eintreten und dort dauerhaft und verlässlich ihre Leistung erbringen. Auf der Grundlage einer fundamentalen Spaltung zwischen „Arbeit“ und „Leben“ kann sich keine moderne Nation auf Dauer behaupten. Und das betrifft auch die Altersversorgung. Eine Reform der Sozialsysteme, die der Entwertung der Arbeit nichts entgegensetzt, ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
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