Der AfD-Kommunalpolitiker Justin Vogel ist nach seinem Ausschluss von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz per Eilantrag juristisch dagegen vorgegangen. Nun hat das Verwaltungsgericht Göttingen den Antrag abgelehnt und Vogel damit die vorläufige Zulassung zur Wahl am 13. September 2026 verweigert. Der Beschluss liegt Apollo News vor.
Das Gericht begründet die Ablehnung zunächst damit, dass der von Vogel gewählte Eilrechtsschutz vor einer Kommunalwahl nicht statthaft sei. Für die Überprüfung der Zulassung eines Wahlvorschlags sehe das niedersächsische Kommunalwahlrecht grundsätzlich das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren vor. Einen vorgelagerten Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Wahlausschusses gebe es hingegen nicht.
Auch bei der inhaltlichen Prüfung sah das Gericht keinen offensichtlichen Rechtsfehler. Zwar entscheide die Kammer im Eilverfahren nicht darüber, ob Vogel tatsächlich die gesetzliche Voraussetzung der Verfassungstreue erfülle. Entscheidend sei vielmehr, ob seine Nichtzulassung „offensichtlich rechtswidrig“ sei. Dies verneinte das Gericht.
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