Anders als in den meisten anderen europäischen Demokratien leistet sich Deutschland mit dem Verfassungsschutz einen Inlandsgeheimdienst, der nicht nur der Aufklärung von Straftaten oder der Abwehr terroristischer Gefahren dient, sondern einen politisch definierten Auftrag hat. Er soll Informationen über Personen oder Bestrebungen sammeln, die unter Umständen verfassungsfeindlich sein könnten.
Weil der Beobachtungsgegenstand des Verfassungsschutzes politischer und nicht strafrechtlicher Natur ist, ist er traditionell nicht mit eigenen exekutiven Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Er soll beobachten und informieren, nicht selbst eingreifen. Diese Trennung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung wiederholt betont. Doch genau an diesem Prinzip droht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nun zu rütteln.
Mit der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts, die bereits als Referentenentwurf vorliegt und im Sommer durch das Kabinett beschlossen werden könnte, soll der Verfassungsschutz neue, politisch brisante Befugnisse erhalten. Statt Bedrohungen lediglich zu beobachten und andere Behörden hierüber zu informieren, dürfte er in bestimmten Fällen selbst verdeckt eingreifen. Dies hätte weitreichende Folgen für die Betroffenen, zu denen neben Einzelpersonen auch Parteien wie die AfD gehören.
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