Urteil im AWO-Skandal um Asylbewerberheime: Ex-Chef der Tochterfirma muss ins Gefängnis

vor 9 Monaten

Urteil im AWO-Skandal um Asylbewerberheime: Ex-Chef der Tochterfirma muss ins Gefängnis
Bildquelle: Apollo News

Das Frankfurter Landgericht hat den ehemaligen Geschäftsführer der AWO-Tochterfirma AWO Protect, Klaus R., wegen Untreue und Insolvenzverschleppung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Das Landgericht Frankfurt stellte fest, dass sich der frühere Geschäftsführer des AWO-eigenen Sicherheitsdienstes in 14 Fällen der Untreue, in fünf Fällen der Beihilfe sowie der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht hat. Die AWO Protect war 2017 mit der Bewachung von zwei Flüchtlingsheimen beauftragt worden, die der AWO-Kreisverband im Auftrag der Stadt Frankfurt betrieb. R. soll der Firma Vermögenswerte durch überhöhte Rechnungen und fingierte Arbeitsverträge entzogen haben.

Auch die Beauftragung einer Detektei, die auf Kosten der AWO Protect den inzwischen für Apollo News arbeitenden Journalisten Daniel Gräber ausspähen sollte, wertete das Gericht als Untreue. Das Tochterunternehmen des gemeinnützigen Wohlfahrtsverbandes zahlte rund 30.000 Euro an eine Privatdetektei, die herausfinden sollte, woher der Journalist interne Informationen hatte. Gräber deckte damals als Lokalreporter der Frankfurter Neuen Presse den AWO-Skandal um Millionenbetrug mit Asylbewerberheimen auf. Vor Gericht schwieg Klaus R. zu diesem Vorwurf, obwohl sein Verteidiger im Plädoyer die Beauftragung der Detektei als angeblich notwendig verteidigte.

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