Auf Antrag der AfD-Fraktion hat der Bundestag über die Abschaffung von § 188 Strafgesetzbuch gesprochen, dem Paragrafen, in dem es um die Bestrafung von Politikerbeleidigungen geht. Stephan Brandner erklärte für die antragstellende AfD-Fraktion, dass sie sich nicht dagegen stelle, dass Beleidigungen strafbar sind, sondern ein Problem damit habe, dass es ein Sonderrecht für Politiker gibt, das höhere Strafen vorsieht als bei der Beleidigung eines normalen Bürgers.
Die Unionsfraktion lehnte den Antrag der AfD ab, zeigte sich aber offen für eine Reform von § 188 StGB. Politiker müssen Kritik aushalten, und wenn sie beleidigt werden, reicht § 185 StGB aus, führte CSU-Politiker Christian Moser aus. Er differenzierte dabei zwischen dem Straftatbestand der Beleidigung und dem Straftatbestand der Verleumdung. Für die Verleumdung hält die Union an § 188 fest. Im Falle der Verleumdung gehe es der Union nicht nur darum, den Politiker zu schützen, sondern auch darum, die demokratischen Institutionen zu schützen.
Auch in der SPD zeigte man sich offen dafür, den Straftatbestand abzuschwächen. Carmen Wegge brachte für die SPD-Fraktion ins Spiel, dass man § 188 StGB zu einem Antragsdelikt macht. Damit würde verhindert, dass die Polizei automatisch ermittelt, ohne dass der betroffene Politiker ein Problem mit der möglicherweise strafrechtlich relevanten Aussage hat.
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