Ein biologischer Mann darf als Mann bezeichnet werden – das hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren klargestellt.
Hintergrund ist eine Auseinandersetzung, die sich 2024 am Versuch eines biologischen Mannes entzündete, Mitglied in dem Erlanger Fitnessstudio Ladys First zu werden. Dessen Betreiberin Doris Lange lehnte dies ab, da das Studio Frauen vorbehalten ist. Laura H., der sich als Frau identifiziert, klagte gegen diese Entscheidung.
Während das eigentliche Verfahren derzeit ruht, versuchte H., gegen die Berichterstattung über den Fall vorzugehen. Im Zuge dessen wurde Nius Ende April zu einer Zahlung von 6.000 Euro verpflichtet, die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen als erwiesen an.
Und das, obwohl H. vor den Berichten über den Rechtsstreit mit Doris Lange bereits mit vollem Namen und mit Foto in der Presse in Erscheinung getreten war: Laut Welt hatte die Main-Post über H.s Mitgliedschaft in einem Frauenfußballverein berichtet und ihn als „erste Transfrau im bayerischen Fußball“ bezeichnet. Die Identität der betreffenden Person war also auch im Zusammenhang mit der Selbstidentifikation als „trans“ öffentlich bekannt.
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