Steuerfahnder im Kinderzimmer

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Steuerfahnder im Kinderzimmer
Bildquelle: Tichys Einblick

Mio Schleth ist 19. Er sucht Arbeit, das unterscheidet ihn von vielen Gleichaltrigen. Gerade hat er Post vom Finanzamt bekommen. Er soll Steuern zahlen: rund 1.640 Euro. Rückwirkend seit seinem 18. Geburtstag.

Mios Eltern sind seit Ewigkeiten getrennt. Seit 15 Jahren wohnt er im sogenannten Wechselmodell je eine Woche bei der Mutter und beim Vater. Dafür hat er keine Miete bezahlt, und weil er noch auf Jobsuche ist, zahlt er weiterhin keine. Aber Steuern soll er jetzt zahlen.

Zweitwohnungssteuer. Für ein Kinderzimmer.

Das Berliner Finanzamt berechnet die Steuerschuld auf eine fiktive Nettokaltmiete nach dem Mietspiegel. Fiktive Miete, echte Steuer. Der Fiskus besteuert nicht mehr, was der Bürger hat, sondern was er hätte, wenn er etwas haben könnte.

Die Begründung ist ein Musterbeispiel für den deutschen Beamtenfetisch: Mit der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge. Zum 18. Geburtstag gratuliert Vater Staat mit einem Steuerbescheid. Eine Ausnahme für volljährige Kinder im Wechselmodell sehe das Gesetz nicht vor. Frauenhäuser sind von der Zweitwohnungssteuer befreit, Kinderzimmer nicht.

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