Staatsfinanzierter Pranger: Wenn der Ankläger sein eigener Zeuge ist

vor etwa 2 Monaten

Staatsfinanzierter Pranger: Wenn der Ankläger sein eigener Zeuge ist
Bildquelle: Tichys Einblick

Es ist mal wieder Kampf gegen Rechts. Dass es dabei neuerlich nicht gegen „Rechtsextremismus“ geht, sondern gegen Vorstellungen außerhalb der staatlichen Vorgaben, zeigt das jüngste Beispiel aus Niedersachsen. Dort zeichnet der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) für ein neues Projekt verantwortlich: „Rechtsextremismus erkennen“. Unter den „rechtsextremen“ Publikationen sind zahlreiche liberale, libertäre, konservative und rechte Formate.

Bei der Einordnung, so behauptet das Projekt von sich selbst, gehe man so vor: „Bei der Dokumentation greifen wir auf Verfassungsschutzberichte, aktuelle Nachrichten, eigene Recherchen und Erfahrungen unserer Ausstiegsarbeit zurück.“

Dabei finanziert sich der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen samt Rechtsextremismus-Projekt über den Haushalt des rot-grünen Bundeslandes. Laut Junge Freiheit „waren allein 33,4 Millionen Euro für den AJSD vorgesehen, der der ‚AussteigerhilfeRechts‘ zugeordnet ist – davon mehr als 26 Millionen Euro für rund 400 vollzeitäquivalente Beschäftigte“. Bei so viel vorbildlicher Arbeit auf Landesebene darf man von einer professionellen, wasserdichten Argumentation ausgehen. Schließlich ist der Vorwurf des „Rechtsextremismus“ in Deutschland gleichzusetzen mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel