Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in deutschen Haftanstalten mindestens elf Insassen ihren Geschlechtseintrag ändern oder sich in einen anderen Trakt verlegen lassen. Einer von ihnen ist nach NIUS-Informationen ein wegen Vergewaltigung inhaftierter männlicher Häftling. Eine NIUS-Umfrage unter den Bundesländern zeigt: In deutschen Gefängnissen werden Insassen munter zwischen den Trakten für Männer und Frauen hin- und herverlegt.
Damit bestätigt sich, wovor Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes gewarnt hatten: Männer nutzen das Gesetz gezielt aus, um in einen Frauentrakt verlegt zu werden.
Die Abfrage bei den zuständigen Justizministerien der Länder zeigt, dass diese die Fälle sogenannter „Trans-Häftlinge“ unterschiedlich handhaben. Einige Länder erfassen nicht einmal die Zahl der Fälle, andere erlauben Verlegungen, ohne dass sich der Geschlechtseintrag geändert hat.
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