Regierung legt Gesetz zur Umsetzung des EU-Data-Act vor

vor 7 Monaten

Regierung legt Gesetz zur Umsetzung des EU-Data-Act vor
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das „Gesetz zur Durchführung des Data Act“ in den Bundestag eingebracht. Damit soll festgelegt werden, wie die europäischen Datenregeln in Deutschland angewendet werden. Die EU hatte diese Regeln bereits Ende 2023 beschlossen, um den Zugang zu Daten klarer zu ordnen und die Nutzung zwischen Unternehmen, Verbrauchern und Behörden verbindlich zu regeln. Seit September 2025 gelten große Teile davon direkt in allen Mitgliedstaaten. Einige zentrale Punkte, wie etwa Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen, müssen die Länder jedoch selbst bestimmen.

Eine zentrale Rolle soll dabei die grün geführte Bundesnetzagentur spielen. Sie wird im Entwurf als zuständige Behörde benannt und soll zukünftig regeln, wer Anspruch auf bestimmte Daten hat, und bei Konflikten verbindliche Entscheidungen treffen. Dafür erhält sie neue Befugnisse: Sie darf Auskünfte verlangen, Ermittlungen durchführen und Zwangsgelder verhängen. Zudem kann sie Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen. Damit wird die Agentur zur zentralen Stelle, die den Data Act in Deutschland durchsetzen soll.

Für die Umsetzung der Vorschriften sollen ab 2026 jährlich rund 3,7 Millionen Euro anfallen. Hinzu kommen einmalige Ausgaben von nochmal etwa zwei Millionen Euro. Insgesamt plant die Regierung rund 25 neue Stellen, vor allem bei der Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragten. Länder und Kommunen sollen laut Entwurf nicht belastet werden.

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