Der frühere stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler hat sich dafür ausgesprochen, den gescheiterten mutmaßlichen Drohnen-Angriffsversuch auf dem Leipziger Flughafen durch eine unabhängige Kommission klären zu lassen. Er ging damit deutlich auf Distanz zur Bundesregierung, nachdem Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Außenminister Johann Wadephul (CDU) Russland ohne jeglichen Beweis die Verantwortung für den schweren Zwischenfall Anfang August zugewiesen hatten.
Gegenüber der „Bild“-Zeitung wies der renommierte Münchner Jurist darauf hin, dass die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtet sei, den Vorfall durch eine unabhängige Kommission untersuchen zu lassen. Gauweiler erinnerte an eine Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 1990, die quasi Teil des Gesamtpakets rund um den Zwei-plus-Vier-Vertrag und den eigentlichen Einigungsvertrag ist. Es handelt sich dabei um den „Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken“.
Dieser Vertrag ist bis heute völkerrechtlich gültig, da Russland in der Rechtsnachfolge der Sowjetunion steht. In Kraft getreten ist er am 5. Juli 1991. Ursprünglich sollte er zwanzig Jahre lang gelten; die Gültigkeit verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt wird. Das bedeutet, dass sich dieser Vertrag am 5. Juli 2026 um weitere fünf Jahre verlängert hat, weil die Bundesregierung ihn nicht bis zum 5. Juli 2025 gekündigt hatte. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass man das Gesamtpaket, insbesondere den Zwei-plus-Vier-Vertrag, nicht in Frage stellen wollte.
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