Die AfD-Bundestagsfraktion plant, künftig disziplinarische Maßnahmen bei Fehlverhalten ihrer eigenen Abgeordneten zu verschärfen. Laut einem Bericht der Bild können dabei Ordnungsgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Verankert haben sie die Neuregelungen in einem sogenannten Strafenkatalog im Rahmen der Geschäftsordnung der AfD-Bundestagsfraktion.
Die möglichen Strafmaßnahmen sind dabei teilweise äußerst durchgreifend, „wenn ein Mitglied die Fraktion durch ein Tun oder Unterlassen geschädigt hat“. Die Maßnahmen sind wie die Bild aus dem Katalog zitiert: „a) Rüge, b) Ordnungsgeld in Höhe von 500 bis 5.000 Euro, c) Auftrittsverbot bei Fraktionsveranstaltungen bis zu drei Monaten, d) Ausschluss von Reden namens der Fraktion im Plenum bis zu 6 Sitzungswochen, e) Sperre für Ämter (…) bis zu zwei Jahren, f) Ausschluss aus der Fraktion“.
Laut Geschäftsordnung wird ein Ordnungsverfahren „durch Beschluss des Fraktionsvorstands oder auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder der Fraktion“ eingeleitet. Über die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme entscheidet entweder der Vorstand oder die Fraktionsversammlung per Beschluss. In der vergangenen Legislaturperiode war dieses Verfahren noch zweistufig: Zunächst wurde die „Ahndungswürdigkeit“ des Verhaltens festgestellt, anschließend folgte ein Beschluss über „die Art und Schwere der Ordnungsmaßnahme“.
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