Großer Erfolg für die Sozialdemokraten: Nach monatelangem internen Ringen haben sich die regierungstragenden Fraktionen im Bundestag Anfang dieser Woche auf das Rahmenwerk des Bundestariftreuegesetzes geeinigt. Das korrespondierende Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden.
Grundsätzlich folgt die Regelung einem Prinzip, das bereits auf Ebene der Bundesländer im jeweiligen Landesvergaberecht Anwendung findet: Sozialpolitische Zielsetzungen werden über öffentliche Ausschreibungen und damit mittelbar über den Einsatz von Steuermitteln durchgesetzt. Ein Ansatz, der politisch gewollt, ordnungspolitisch jedoch mehr als streitbar ist.
Das künftige Rahmenwerk bei Ausschreibungen des Bundes, das sich bislang im Wesentlichen an sozialpolitischen Mindeststandards wie dem gesetzlichen Mindestlohn orientiert, soll durch eine Prüfstelle ergänzt werden, die die Einhaltung der gesetzlich definierten arbeitsrechtlichen Standards überwacht. Diese zusätzliche Kontrollinstanz wird bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt. Ob hierfür bestehende Kapazitäten genutzt oder neue Planstellen geschaffen werden, ist derzeit offen.
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