Nach einer Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts im April kann Bewerbern um kommunale Spitzenämter die Zulassung zur Wahl verweigert werden, wenn Zweifel an ihrer Verfassungstreue in einem Prüfverfahren bestätigt werden. Bislang waren fünf AfD-Bewerber bekannt, bei denen zumindest eine entsprechende Prüfung läuft (mehr dazu hier und hier). Laut Dokumenten, die Apollo News vorliegen, ist nun auch der AfD-Politiker Nicolas Lehrke davon betroffen.
Lehrke kandidiert für die AfD für das Amt des Regionspräsidenten der Region Hannover und erhielt im Vorfeld ein Schreiben des Regionswahlleiters. Darin wird er darüber informiert, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Prüfung seiner Wählbarkeit verarbeitet und an die Kommunalaufsichtsbehörde im Niedersächsischen Innenministerium weitergeleitet wurden. Dass dies nicht rein routinemäßig geschieht, geht aus dem Schreiben selbst hervor.
Dort wird auf die gesetzlichen Grundlagen des Prüfverfahrens verwiesen, denen zufolge eine weitergehende Überprüfung der Verfassungstreue nicht bei jedem Bewerber automatisch erfolgt, sondern nur dann, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass ein Bewerber möglicherweise nicht verfassungstreu ist. Maßgeblich ist hierfür Paragraph 45d Absatz 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes. Die Vorschrift wurde erst im April beschlossen.
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