Das Recherchenetzwerk Correctiv hat vor dem Landgericht Berlin II eine weitere juristische Niederlage kassiert. Streitgegenstand war ein Beitrag über politische Äußerungen des früheren Bundesministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), insbesondere dessen Haltung zum Verhältnis von Union und AfD. Wie die FAZ berichtet, untersagte das Gericht Correctiv mehrere Aussagen, mit denen der Eindruck erweckt worden war, zu Guttenberg plädiere für eine politische Zusammenarbeit der Unionsparteien mit der AfD oder könne sich eine von der AfD tolerierte Minderheitsregierung vorstellen.
Entscheidend war dabei nach Auffassung der Pressekammer nicht nur die Frage, was zu Guttenberg gesagt hatte, sondern auch, welche Aussage durch die Auswahl und Verkürzung einzelner Passagen beim Leser entstand. Das Gericht kam in seinem Beschluss, der der FAZ vorliegt, zu dem Ergebnis, die Darstellung sei „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“.
Correctiv hatte unter anderem suggeriert, dass zu Guttenberg eine „punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten“ fordere. Auch der Eindruck einer Befürwortung einer Minderheitsregierung, die von der AfD toleriert wird, durfte nach dem Beschluss nicht weiter verbreitet werden.
SACHSEN-ANHALT: Beben bringt Schulze ins Wanken! AfD rechnet mit vielen Partei-Überläufern | LIVE














