Nach der Veröffentlichung eines Anti-AfD-Aufsatzes des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, sind in Sachsen-Anhalt mehrere Mitglieder aus der Polizeigewerkschaft ausgetreten. Die Zahl der Austritte liege im „niedrigen zweistelligen Bereich“, sagte die stellvertretende Landesvorsitzende der GdP Sachsen-Anhalt, Nancy Emmel, der Mitteldeutschen Zeitung.
Auslöser ist ein Beitrag Hübers in der August-Ausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift Deutsche Polizei. Darin warnte der Gewerkschaftsfunktionär vor einer möglichen „AfD-Machtergreifung“ in Sachsen-Anhalt und appellierte an Polizeibeamte, sich in einem solchen Fall auf ihren Diensteid zu berufen. „Gegen Verfassungsfeinde tritt man als Polizeibeamter ganz persönlich an, weil der geleistete Schwur es genauso vorsieht“, schrieb Hüber. Weiter erklärte er: „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil.“
Hüber verwies in seinem Beitrag auch auf die Remonstrationspflicht von Beamten. Sie verpflichtet Beamte dazu, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen auf dem Dienstweg geltend zu machen. Darüber hinaus schrieb der GdP-Vize, Polizeibeamte könnten aufgrund ihres Diensteides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, unterstützen oder sich in einer solchen Partei engagieren.
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