Der Mitteldeutsche Rundfunk streicht Sendungen, gibt Formate ab und pausiert neue Krimiproduktionen. Zugleich sollen freie Mitarbeiter, die wegen dieser Kürzungen weniger oder keine Aufträge mehr erhalten, finanziell weitgehend abgesichert werden. Eine Tarifeinigung mit den Gewerkschaften sieht Ausgleichszahlungen von bis zu 90 Prozent der Vorjahresbezüge vor.
Nach einer Einigung mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), Ver.di und Unisono sollen freie Mitarbeiter, die durch Kürzungen beim „ARD-Mittagsmagazin“ und bei „MDR um 2“ Honorareinbußen erleiden, eine Ausgleichssonderzahlung erhalten. Aus Sicht der Gewerkschaften handelt es sich um eine notwendige Schutzmaßnahme.
Die Zahlung orientiert sich am Einkommen des Jahres 2025 und gilt für den Zeitraum von April 2026 bis März 2027. Nach Angaben der Gewerkschaften sollen freie Mitarbeiter mit einer wiederkehrenden Tätigkeit von mindestens 20 Jahren bis zu 90 Prozent ihrer Bezüge aus dem Jahr 2025 erhalten. Bei einer Tätigkeit von zehn bis 19 Jahren sind es bis zu 85 Prozent, bei einer von einem bis neun Jahren bis zu 80 Prozent. Teil der Einigung ist außerdem, dass es bis Ende März 2027 keine betriebsbedingten Kündigungen beziehungsweise Beendigungen geben soll.
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