Zum Jahrestag des Terrorangriffs anti-israelische Demos in Berlin

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Zum Jahrestag des Terrorangriffs anti-israelische Demos in Berlin
Bildquelle: Tichys Einblick

An jenem Samstagmorgen, dem letzten Tag des Laubhüttenfests, durchbrachen nach israelischen Ermittlungen 5600 schwerbewaffnete Palästinenser den Grenzzaun: Bulldozer rissen die Sperren auf, Pick-ups und Motorräder folgten, sogar mit motorisieren Paragleitern kamen die Terroristen. Der Militärposten Paga fiel rasch. Von dort zogen die Angreifer nach Be’eri. In dem Kibbuz wurden 101 Zivilisten und 31 Sicherheitskräfte ermordet, 32 Menschen verschleppt. In Kfar Aza, Nir Oz und anderen Orten brannten Häuser, Familien wurden in ihren Schutzräumen erschossen.

Auf dem Supernova-Festival bei Re’im tanzten zu dieser Stunde noch Tausende – die israelische Armee zählte dort später 378 Tote, darunter 344 Zivilisten. 44 Personen wurden entführt. Wer flüchten wollte, wurde auf den Straßen abgefangen. Insgesamt starben bei dem Terrorangriff etwa 1200 Menschen, die meisten Zivilisten. 251 wurden in den Gazastreifen verschleppt. Die Vereinten Nationen fanden hinreichende Anhaltspunkte für sexuelle Gewalt, die Terrororganisation Hamas filmte einen Teil ihrer Morde selbst.

Für den Gedenktag an diesem Mittwoch ist nun eine Demo vom Schlesischen Tor über die Skalitzer Straße und das Kottbusser Tor zum Hermannplatz angemeldet. Bei der Polizei heißt dieser Protestmarsch „Down with Colonialism!“, im Netz werben Gruppen aber mit dem Titel „Until total liberation!“. Für die Demo-Veranstalter sei der 7. Oktober „zu unserem Leuchtfeuer der Standhaftigkeit“ geworden. Wegen des Bulldozer-Motivs in der Bewerbung ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten. Der Anmelder der Demo ist eine Privatperson, die Bild berichtet von einem polizeibekannten Deutschen, der schon andere linke Demonstrationen angemeldet hat. Beworben wird der Zug unter anderem von Global South United, der Alliance of Internationalist Feminists, Palestinians and Allies und Young Struggle. Die Versammlungsbehörde prüft die geltenden Auflagen und auch ein Verbot.

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