Brosius-Gersdorf beantragt Kurzgutachten: Kanzlei hält Plagiats-Vorwürfe in „vorläufiger Bewertung“ für „unbegründet“

vor 12 Monaten

Brosius-Gersdorf beantragt Kurzgutachten: Kanzlei hält Plagiats-Vorwürfe in „vorläufiger Bewertung“ für „unbegründet“
Bildquelle: NiUS

Der SPD-Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat gemeinsam mit ihrem Mann ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, das Plagiatsvorwürfe gegen sie untersuchen sollte.

„Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben“, erklärten nun die beauftragten Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben.

Die Stuttgarter Kanzlei gibt allerdings ausdrücklich eine vorläufige Bewertung ab. „Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen“, heißt es in dem Kurzgutachten.

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