Krisenprofiteure: Covid als militärische Übung

vor 2 Monaten

Krisenprofiteure: Covid als militärische Übung
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Im ersten Teil dieses Artikels wurde beschrieben, wie in vergangenen Monaten mehrfach versucht wurde, Panik zu schüren: Affenpocken, Noro-Virus, Hanta-Virus und nun Ebola. Doch anders als beim Corona-Virus funktionierte die Pandemiemaschinerie in diesen Fällen nicht. Im zweiten Teil geht der Autor der Frage nach, warum man die Mechanismen in Gang setzen will, und wer von derart konstruierten Krisen profitiert.

Zunehmend wird klar, dass Covid keine zivile, sondern im Kern eine militärische Maßnahme war.

In Deutschland wurde sie koordiniert durch Generalstabsarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm aus Rheine in Westfalen, inzwischen aufgestiegen zum Kommandeur der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München und seit Februar 2024 ständiger Gast im Expertenrat „Gesundheit und Resilienz“ des Bundeskanzleramts; durch Generalmajor Carsten Breuer aus Letmathe in Westfalen, Leiter des Corona-Krisenstabs, jetzt sogar aufgestiegen zum Generalinspekteur der Bundeswehr; und nicht zuletzt durch den Major der Reserve Heiko Rottmann-Großner, Leiter der geheimtagenden „Arbeitsgruppe Impfpflicht“ am Bundesgesundheitsministerium, die vom 13. Dez. 2021 bis zwei Tage vor der entsprechenden Abstimmung im Bundestag am 7. April 2022 ein Gesetz zur allgemeinen Covid-Impfpflicht vorbereitete und sogar Erzwingungshaft für Impfunwillige ins Spiel brachte – passend hierzu wurden erst kürzlich Pläne des sächsischen Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2020 bekannt, Quarantäne-Verweigerer in der geschlossenen Psychiatrie unterzubringen. Die Existenz dieser Arbeitsgruppe wurde erst im Februar 2025 aus den „RKI-Files“ bekannt. Rottmann-Großner war so etwas wie der „Händler“ des RKI-Chefs Lothar Wieler und leitet seit Mai 2025 die Abteilung Z „Zentralabteilung, Europa und Internationales“ des Bundesgesundheitsministeriums.

Die bei Covid etablierten repressiven Muster setzen sich in einer zunehmend militarisierten Gesellschaft noch heute fort. Nach dem geplanten Reservestärkungsgesetz, dessen Entwurf am 27. Mai 2026 vom Bundesverteidigungsministerium veröffentlicht wurde, können Reservisten nicht nur wie bisher im Spannungs- oder Verteidigungsfall, sondern auch in Friedenszeiten zu Reservedienstleistungen verpflichtet werden, sogar bis zum 68. Lebensjahr.

Selbst wer nie gedient hat, ist für das Gesetz ein sogenannter „ungedienter Reservist“, der „aufgrund einer vom Bund angenommenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung herangezogen werden kann“. Diese breite Definition hat in den sozialen Medien zu der Frage geführt, ob auch für solche „ungediente Reservisten“ dieselbe Impfduldungspflicht gelte wie für Soldaten und gediente Reservisten. Somit wird diskutiert, ob das Reservestärkungsgesetz dem Staat nicht die Möglichkeit biete, eine allgemeine oder zumindest breitgefächerte Impfpflicht „durch die Hintertür“ einzuführen.

Dies scheint derzeit (noch) nicht der Fall zu sein, denn im Paragrafen 24 (6).6 des ebenfalls neu verfassten Wehrpflichtgesetzes, das als Teil des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes Anfang 2026 in Kraft trat, ist geregelt, dass die Impfduldungspflicht nur für Reservisten gelte, die „in der Bundeswehr gedient haben“, mithin nicht für die wesentlich breitere Kategorie der „ungedienten Reservisten“.

Somit scheint die Impfpflicht-Angst noch unbegründet zu sein. Dass eine solche Befürchtung dennoch keine Panikmache war, zeigt die Regelung im Paragrafen 3 des Wehrpflichtgesetzes, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die mehr als drei Monate ins Ausland reisen wollen, vorher eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen.

Diese Regelung blieb vier Monate lang unbemerkt in Kraft, ehe sie in den sozialen und „alternativen“ Medien problematisiert wurde. Wie meistens in solchen Fällen haben System-Medien und Politik zunächst versucht, diese Kritik zu ignorieren. Als sie jedoch immer lauter und sogar international aufgegriffen wurde, tat Verteidigungsminister Boris Pistorius diesen Teil des Gesetzes als „Versehen“ ab und ließ ihn am 9. April 2026 per Allgemeinverfügung aussetzen.

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