Schutz der eigenen Bürger: Eine fast vergessene Pflicht

vor etwa 13 Stunden

Schutz der eigenen Bürger: Eine fast vergessene Pflicht
Bildquelle: Tichys Einblick

2004 übernahm ich die Leitung der Botschaft in Jaunde, der Hauptstadt von Kamerun. Bei Gesprächen mit den ansässigen Deutschen erfuhr ich von der ungeheuerlichen Lage deutscher Ehefrauen von Kamerunern. Nach dem Gewohnheitsrecht und mit staatlicher Duldung galten die Ehefrauen als Eigentum und unterstanden in weiten Teilen der Vormundschaft des Ehemannes. Auch in Notfällen, z.B. Todesfällen in der deutschen Familie, konnte eine Ehefrau nicht ohne eine ausdrückliche, schriftlich notariell beglaubigte Einverständniserklärung des kamerunischen Ehemannes ausreisen. Die Ausreise wurde an Flughäfen Jaunde oder Douala verweigert. Diese Rechtlosigkeit mit dem Entzug der persönlichen Freiheit konnte ich so nicht hinnehmen.

Die üblichen Protestnoten reichten da nicht mehr. Konfliktscheue Diplomatie in autokratischen und korrupten Staaten ist wirkungslos. Deshalb verknüpfte ich die Vergabe von Visa für hochrangige Beamte, Minister und deren Familien mit der Bedingung, dass im Gegenzug die Ausreisesperren für die deutschen Ehefrauen aufgehoben werden. Natürlich musste ich bluffen, denn das Auswärtige Amt hätte mir niemals solch ein konsequentes Handeln gestattet.

Trotzdem wurde ich von der kamerunischen Führung ernst genommen, weil ihre eigene internationale Bewegungsfreiheit zu wertvoll war. Keine privaten Luxusreisen, Bankbesuche oder medizinische Behandlungstermine mehr. Das hatte Wirkung, weil mich auch der britische Kollege unterstützte. (Franzosen und Kanadier hatten diese diskriminierende Behördenpraxis schon Jahre früher beendet, weil sie den Schutz der eigenen Bürger im Ausland als Pflicht ansahen und mit der Einstellung von Entwicklungshilfe drohten)

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