Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch auf ein neues Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt im digitalen Kontext geeinigt. Durch das Gesetz soll unter anderem die Verbreitung sexualisierter Deepfakes oder die unbefugte Aufnahme von intimen Körperbereichen bestraft werden. Laut Entwurf zählen dazu auch sexualisierte Aufnahmen, die „die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust“ zeigen (mehr dazu hier).
Insbesondere die Nennung der „weiblichen Brust“ könnte im Kontext des Selbstbestimmungsgesetzes und postmoderner Geschlechterdiskurse jedoch zu Konflikten führen, weil die rechtliche Einordnung einer Brust im Einzelfall der geschlechtlichen Selbstdefinition der betroffenen Person widersprechen könnte. Auch der „LSVD-Verband Queere Vielfalt e. V. Berlin-Brandenburg“ kritisiert in einer Stellungnahme „die starke Fokussierung auf cisgeschlechtliche Frauen und Mädchen“.
Die Stellungnahme des Verbands wandte sich bereits gegen eine ältere Version des Gesetzentwurfs, die beanstandeten Punkte sind in der jetzigen Version jedoch unverändert geblieben. Laut dem Verband seien auch „trans* Männer, trans* Frauen, nicht-binäre Personen und intergeschlechtliche Menschen“ von „digitaler Gewalt“ betroffen, weshalb der dem Entwurf zugrunde liegende Fokus auf „cis Frauen“ zu kurz greife.
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