In der neuen Welt unserer Demokraten gibt es nur noch Schwarz und Weiß, Gute und Schlechte. Für die Guten hat die EU 2019 die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) erlassen. Sie soll Personen schützen, die berufliche Missstände melden. Sie verpflichtet Unternehmen und Behörden zur Einrichtung sicherer Meldekanäle und verbietet jegliche Repressalien gegen Hinweisgeber. In Deutschland wurde sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Wichtige Punkte dieses Gesetzes sind, dass Hinweisgeber nicht gekündigt, abgemahnt oder anderweitig benachteiligt werden dürfen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Aber das gilt eben nicht für alle.
Etwa für den Bremer Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken. Er gehört nicht zu den „Guten“ und wurde entgegen dem gesetzlichen Schutz für Whistleblower entlassen. Dieser Fall ist deshalb kein gewöhnlicher arbeitsrechtlicher Streit. Er zeigt, dass vor dem Gesetz längst nicht mehr alle gleich sind.
Göcken arbeitete nach eigenen Angaben etwa 20 Jahre im Jobcenter Bremen. Bundesweit bekannt wurde er erst durch die ZDF-Dokumentation „Am Puls – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?“. Dort schilderte er die Realität seiner Arbeit. Vermittler seien teilweise für bis zu 400 Kunden zuständig, viele Leistungsbezieher würden nicht kooperieren, manche bewusst falsche Angaben machen. Seine besonders kontroverse Aussage lautete, es sei im Jobcenter ein „offenes Geheimnis“, dass 30 bis 40 Prozent keine wahrheitsgemäßen Angaben machten.
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