Jens Spahn will Björn Höcke Grundrechte aberkennen und das Wahlrecht entziehen

vor etwa 2 Stunden

Jens Spahn will Björn Höcke Grundrechte aberkennen und das Wahlrecht entziehen
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Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn hat angeregt, Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen. „Bei Höcke fände ich übrigens spannend – alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär’s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechten wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“, sagte er im Focus-Podcast Machtmenschen. Dann dürfte Höcke weder wählen noch gewählt werden. Spahn erklärte, bevor man den ganz großen Wurf mache und nicht wisse, wie der ausgehe, könne man es eher mit einem Wahlrechtsentzug probieren.

Juristisch wäre es kaum möglich, einen Entzug des Wahlrechts durchzusetzen. Dafür müssten entweder Straftaten wie Landesverrat oder Wahlfälschung vorliegen. Dann kann das Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden, wie die Bundeswahlleiterin auf ihrer Webseite schreibt. Alternativ kann die Aberkennung des Wahlrechts im Zuge einer „Verwirkung“ der Grundrechte erfolgen.

Rechtliche Grundlage einer möglichen Aberkennung wäre dann Artikel 39 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Zuerst müssen die Bundesregierung, der Bundestag oder eine Landesregierung einen Antrag auf Grundrechtsentzug nach Artikel 18 Absatz 2 des Grundgesetzes stellen. Das wurde in der Geschichte der Bundesrepublik bislang viermal in den 1960er- und 70er-Jahren versucht – scheiterte jedoch stets.

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