Aus für Habecks Heizungsgesetz: Bundestag beschließt neues Gebäudemodernisierungsgesetz

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Aus für Habecks Heizungsgesetz: Bundestag beschließt neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Bildquelle: NiUS

Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit den Weg für die Abschaffung zentraler Vorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes freigemacht. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition werden wesentliche Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes gestrichen. Der Bundesrat soll sich am Freitag mit der Reform befassen.

Kern der Neuregelung ist die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel. Bislang musste jede neu eingebaute Heizung schrittweise überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe entfällt. Künftig können neben Wärmepumpen, Fernwärme-, Hybrid- oder Biomasseheizungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass sie ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.

Vorgesehen ist eine stufenweise Anhebung dieser Quote: Ab 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreier Brennstoffe eingesetzt werden, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 schließlich 60 Prozent. Gleichzeitig entfällt die bisherige Regelung, wonach Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Stattdessen soll die Bundesregierung bis Ende des Jahres eine neue gesetzliche Regelung vorlegen, nach der Heizbrennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sein müssen.

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