Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 16. Juni 2026 die Entscheidung des Landgerichts (LG) München I vom Dezember 2024 im Wesentlichen bestätigt; Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Das heißt: Das ZDF darf vier von fünf Behauptungen der Böhmermann-Magazinsendung vom 7. Oktober 2022 über Arne Schönbohm, den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), nicht wiederholen. Einen Schadensersatzanspruch hat das OLG wie zuvor das LG abgelehnt. Begründung hier: Hätte Schönbohm rechtzeitig geklagt, wäre es Ende 2022 womöglich nicht zur Versetzung durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gekommen. Siehe TE vom 16. Juni 2026:
Für TE hat Josef Kraus unmittelbar nach dem Urteil des OLG München ein Interview mit Arne Schönbohm geführt.
Tichys Einblick: Herr Professor Schönbohm, die ZDF-Sendung vom 7. Oktober 2022 liegt nun 44 Monate zurück. Sie sind seither – wohl unfreiwillig – eine öffentliche Person geworden. Wie hat sich seither Ihr Leben, auch das Leben Ihrer Familie verändert?
Arne Schönbohm: Es war eine Achterbahnfahrt. Zuerst steil bergab. Es gab Drohungen, es gab Mobbing gegen die Kinder. Es ging auch gegen meine Familie, gegen die Kinder, gegen meine Frau. Selbst aus dem Bekanntenkreis. Da wurde eine Person samt Familie medial hingerichtet. Es wurde im ZDF der Eindruck erweckt, ich hätte bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten oder sei ein Sicherheitsrisiko zugunsten Russlands. Das war unwahr und persönlichkeitsrechtsverletzend.
Haben Ihre Freunde die Konsequenz gezogen und zahlen jetzt aus Protest keine Zwangsgebühren mehr?
Nein, das nicht. Aber der Vertrauensverlust in das ZDF ist sehr groß, denn diese Sendung war ja gerade nicht aufgebaut wie eine Satiresendung, sondern wie eine investigative Recherche, wie eine Nachrichtensendung und damit auch für Sender weltweit. In Südamerika, in Nordamerika, in Asien, in Japan – alle sind draufgesprungen. Das war ein gewaltiger Imageschaden. Es war eine mediale Hinrichtung durch das ZDF.
Das wollten Sie nicht auf sich sitzen lassen. Sie haben schließlich das Landgericht München gegen das ZDF bemüht. Das Münchner Oberlandesgericht hat nun wie schon das Landgericht München zuvor Ihre Klagen zum größten Teil bestätigt. Was ist Ihr Erfolg?
In vier von fünf angegriffenen Äußerungen hat das OLG die Unterlassung bestätigt, weil sie jedenfalls in einer naheliegenden Deutung unwahre Tatsachenbehauptungen enthielten. Politisch und publizistisch nenne ich das Fake News.
In welche Zeit fiel die ZDF-Sendung vom 7. Oktober 2022?
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