In Nordrhein-Westfalen vertreten Integrationsräte auf kommunaler Ebene die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Gremien werden direkt von Zugewanderten gewählt und dienen ihrer politischen Mitbestimmung vor Ort. In jeder Kommune mit mehr als 5.000 Einwohnern mit Zuwanderungsgeschichte ist die Einrichtung eines Integrationsrates verpflichtend.
Lebt eine entsprechende Bevölkerungsgruppe von mindestens 2.000 Personen in einer Gemeinde, kann ebenfalls ein Integrationsrat eingerichtet werden – vorausgesetzt, mindestens 200 wahlberechtigte Personen mit Migrationshintergrund stellen einen entsprechenden Antrag. In kleineren Gemeinden besteht zudem die Möglichkeit, freiwillig einen Integrationsrat zu etablieren.
Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen in über hundert Städten und Gemeinden aktive Integrationsräte.
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