Anna Sophie Kröber, 39 Jahre, ist am 3. August von höchster Stelle vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Kröber hat im Frühjahr 2020 als Richterin im Bereitschaftsdienst einem Eilantrag ihres Vaters stattgegeben und dem Pfarrer damit Zugang zu einer 89-jährigen Sterbenden verschafft. Die nichtinfizierte alte Frau im Altenheim durfte von ihren Angehörigen wegen der staatlich verordneten einrichtungsbezogenen allgemeinen Corona-Isolationshaft nicht besucht werden und hatte in ihrer Sterbensnot nach ihrem vertrauten Pfarrer gerufen.
Kröber hatte ihre Entscheidung zugunsten der Besuchserlaubnis sachlich einwandfrei begründet. Das Bundesinfektionsschutzgesetzt gesteht jedem Menschen die Möglichkeit einer seelsorgerischen Begleitung in Pandemiezeiten zu (vgl. IfSG § 30.4). Es ist ein erbärmliches Armutszeugnis für die Kirchen, dass die Kirchen damals für ihre Seelsorger das Besuchsverbot für Kranke und Sterbende mitunterstützt hatten, obwohl das dem Infektionsschutzgesetz eindeutig zuwiderlief.
Der Bundesgerichtshof als oberstes Gericht im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege gibt Kröber sachlich mit folgenden Worten recht: Generelle Besuchsverbote hatten den „Heimbewohnern jede kommunikative Entfaltung in höchstpersönlichen Angelegenheiten (…) vollständig unmöglich“ gemacht. Die darin „liegende Berührung des Menschenwürdekerns“ sei „selbst durch überragende Interessen des Allgemeinwohls nicht zu rechtfertigen“.
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