Nach Anschlag auf den CSD-Anschlag: Hubig fordert die „sexuelle Identität“ grundrechtlich zu schützen

vor 12 Tagen

Nach Anschlag auf den CSD-Anschlag: Hubig fordert die „sexuelle Identität“ grundrechtlich zu schützen
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Justizministerin Stefanie Hubig ist nach dem Terroranschlag auf den CSD in Berlin für eine Änderung des Grundgesetzes. „Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“, sagte die Justizministerin gegenüber der Rheinischen Post. „Die queere Community ist gerade in jüngster Zeit schweren Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt.“ Sie fordert daher, sich dagegen zu positionieren. „Eine Ergänzung des Grundgesetzes wäre dafür ein kraftvolles Zeichen.“

Für sie passt die Ergänzung des Artikels 3 zum Geist der Verfassung. „Das Grundgesetz verbietet bereits heute ausdrücklich Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft. Es ist nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.“

Um das Grundgesetz zu ändern, braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Dies wäre bei einer Zustimmung von SPD, Linken, Grünen und der Union möglich. Bisher verhielt sich die Union skeptisch gegenüber dem Vorhaben. Doch Hubig sieht mittlerweile Bewegung bei ihrem Koalitionspartner und will mit diesem auch darüber reden. „Mehrere unionsgeführte Landesregierungen unterstützen den Vorschlag. Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“, so Hubig.

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