Mittlerweile bieten viele deutsche Unternehmen „divers“ als drittes Geschlecht in ihrem Registrierungsformular an. Die Buchhandlung Hugendubel geht allerdings noch einen woken Schritt weiter: Anstelle der bereits gängigen Bezeichnung hat die Buchhandlung den neuen Begriff „enby“ als Auswahlmöglichkeit in ihrem Anmeldeformular eingeführt.
Das Wort „enby“ ist aus dem englischen und eine Bezeichnung für „nicht-binär“. Diese leitet sich von der Abkürzung „nb“ ab, die, auf Englisch ausgesprochen, die Wortneuschöpfung „enby“ ergibt. Hugendubel ist eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das den neuen, kaum bekannten Begriff verwendet.
Deutsche Unternehmen sind unter anderem durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts seit 2017 dazu verpflichtet, das dritte Geschlecht als Option anzubieten. Damals hat das Gericht entscheiden, dass das Fehlen eines dritten Geschlechts bei einer Registrierung als Verletzung der Grundrechte der Betroffenen gewertet wird.
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