Bisher prüfte die Polizei in jedem Einzelfall, ob ein „sachlich begründetes öffentliches Interesse“ an der Nennung der Nationalität besteht, das heißt, mal wurde die Täterherkunft genannt und mal nicht. Diesem „Hin und Her“ will Manuel Hagel, CDU-Innenminister Baden-Württembergs, ein Ende bereiten. Künftig soll die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich in polizeilichen Pressemitteilungen genannt werden. Er will mit der Neuregelung für mehr Transparenz und Vertrauen sorgen, so Nagel, und fordert eine bundesweit einheitliche Regelung.
Tichys Einblick hat mit Rechtsanwalt Dirk Schmitz über diesen Vorstoß von Manuel Hagel gesprochen, mit dem sich der Politiker nun rühmt.
Tichys Einblick: Lieber Herr Schmitz, worum geht es bei Hagels Sommerloch-Thema Straftäternennung?
Dirk Schmitz: Der Schwiegermutter-Typ Hagel inszeniert sich hier als Macher. Konkret hat Hagel bislang keine sofort geltende Neuregelung für Baden-Württembergische Polizeipressearbeit vorgelegt, sondern lediglich angekündigt, die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des baden-württembergischen Innen- und Justizministeriums so ändern zu lassen, dass die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemitteilungen künftig grundsätzlich genannt wird – aber auch in diversen Ausnahmefällen unterbleiben kann.
Herr Schmitz, Herr Hagel hat jetzt doch etwas sehr Revolutionäres für Polizeimeldungen vorgelegt, oder?
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