Vor dem Oberlandesgericht Köln hat FDP-Rammbock Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine peinliche Niederlage erlitten. Schon wieder. Da lässt sich ein juristischer Trend erkennen – und ein Ende des ziemlich ekligen Geschäftsmodells, das die Dame da verfolgt.
In der Partei, die spektakulär und völlig zurecht vom Wahlbürger aus dem Bundestag geworfen wurde, nennt man die EU-Abgeordnete aus Zeitgründen „StraZi“. Dem wollen wir uns hier anschließen. Manche Namen machen ausgeschrieben einen Text einfach unlesbar.
Das Internet. Wir schreiben das Jahr 2023. Eine Frau regt sich fürchterlich über StraZi auf und tippt auf der Plattform X diesen Satz in die Tastatur: „Diese hässliche Kreatur ist eine korrupte Waffenlobbyistin.“
Eine Woche später ärgert sich die Frau schon wieder. Die meisten TE-Leser kennen das vermutlich und können das auch verstehen. Jedenfalls bezeichnet unsere wütende Bürgerin StraZi jetzt als „Waffenlobby-Dracula“.
Warum tut er das? Worum es geht, zeigt der Klagegrund, den der Anwalt selbst in seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Rheine angibt: „Geldentschädigung und Unterlassung“.
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