Nach dem Selbstbestimmungsgesetz ist es seit November 2024 möglich, dass sich Jedermann einmal pro Jahr selbst ein neues Geschlecht geben kann. Ein sogenannter „Sprechakt“ genügt, und aus Jedermann wird Jedefrau oder Jedesdingbums oder andersherum oder auch gar nichts von alledem. Denn man darf sich auch als „divers“ erklären oder die Geschlechtsangabe komplett entfernen lassen. Dann ist man gewissermaßen ein geschlechtsloses Neutrum.
Das ging bei Brunhilde auch völlig problemlos vonstatten. Aus dem Mann Michael wurde Anfang 2025 die Frau Brunhilde. Doch die Zeiten ändern sich. Unsere Autorin hat sich weiter mit sich selbst und den Verlockungen der Wokeria beschäftigt – und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie weder Frau noch Mann ist. Sie möchte künftig offiziell „divers“ sein. Deshalb geht Brunhilde im Juli 2026 erneut zum Amt. Einmal pro Jahr ist ein Geschlechtswechsel ja erlaubt, so sieht es das Gesetz vor.
So weit, so normal. Wieder stellt Brunhilde beim örtlichen Standesamt einen Antrag, wieder wartet sie drei Monate und wieder bestätigt sie nach dieser behördlich verordneten „Bedenkzeit“ ihren Wunsch. Alles wie immer. Für die Standesbeamtin ist es bereits Routine. Doch dann kommt es knüppeldick.
Wer denkt, mit einem einfachen Gang zum Amt, mit dem einfachen Sprechakt und der Beglaubigung durch das Standesamt wäre es getan, irrt sich gewaltig. So sah es beim ersten Geschlechterwechsel zwar aus, doch nun, bei der zweiten Runde, zeigt sich ein neues Bild: Wieder sind zwei Ämter im Spiel. Das Standesamt am Wohnsitz erfasst die Änderung, und das Standesamt des Geburtsortes muss diese Änderung in die Geburtsurkunde eintragen. Das sah beim ersten Durchgang noch wie eine Formalie aus, nun aber sperrt sich das Standesamt des Geburtsortes plötzlich.
Doch im Fall Brunhilde soll das plötzlich egal sein. Das Amt stellt sich quer und will es sogar auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Brunhilde hat uns erlaubt, über ihren Fall mit persönlichen Details zu berichten. Das tun wir an dieser Stelle.
Es beginnt einigermaßen harmlos. Zunächst weigert sich das Geburtsort-Standesamt im August, einen der gewählten Vornamen einzutragen. Brunhilde hatte sich unter anderem für den Namen „Von“ entschieden. Er geht auf den walisischen Namen Vaughn zurück und ist als Kurzform seit Jahrhunderten bekannt. Auch in Deutschland wurde der Name bereits des Öfteren eingetragen. Und Brunhilde hat einen „Von“ in ihrer friesischen Ahnengalerie, die bis nach Wales zurückreicht. Ihm möchte sie die Ehre erweisen.
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