Ende Mai 2025 legte das Bundesinnenministerium den Entwurf vor, mit dem die Regierung von Friedrich Merz ihre Migrationswende sichtbar machen wollte. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sollte für zwei Jahre ausgesetzt werden. Am 24. Juli 2025 trat das Gesetz in Kraft. Betroffen sind Migranten mit eingeschränktem Schutzstatus. Sie erhalten in Deutschland kein Asyl und gelten auch nicht als anerkannte Flüchtlinge.
Fast 400.000 dieser subsidiär Schutzberechtigten leben in Deutschland. Viele stammen aus Syrien. Ein unbeschränkter Familiennachzug galt für diese Gruppe bereits vorher nicht. Seit 2018 war der Nachzug auf höchstens 1000 Visa im Monat begrenzt. Im Jahr waren das maximal 12.000 Fälle. Die schwarz-rote Koalition nahm also einen begrenzten Teil der Migration ins Visier. Politisch reichte das für erheblichen Lärm. Die SPD quälte sich mit der Härte gegen Familien und Kinder. Kirchen und das linke Vorfeld aus Sozial- und Flüchtlingsorganisationen protestierten. Die Koalition zog das Gesetz trotzdem durch.
Innenminister Alexander Dobrindt verkaufte die Aussetzung als Beleg für einen neuen Kurs. Er sprach vom Abbau eines Pull-Faktors und vom Geschäftsmodell krimineller Banden: Nur einer müsse es nach Deutschland schaffen, danach könne die komplette Familie folgen. Diese Logik sollte gebrochen werden.
DEUTSCHER BUNDESTAG: Regierungserklärung ‒ Kanzler Merz beschwört den "Geist von Ankara" | LIVE










