Christian Ulmen hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung des Spiegel über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes zur Wehr gesetzt. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dem Nachrichtenmagazin verboten, „den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau zeigen, hergestellt und/oder verbreitet“, teilte das Gericht in einer Pressemitteilung am Dienstag mit.
Für eine solche Verdachtsberichterstattung fehle es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen, „und zwar sowohl im Hinblick auf ein Verbreiten als auch hinsichtlich der Herstellung von Deepfake-Videos“, erklärte das Gericht weiter.
Die Entscheidung erging in einem presserechtlichen Eilverfahren in zweiter Instanz. Ulmen wurde durch den Berliner Medienrechtsanwalt Christian Schertz vertreten, dessen Kanzlei schon häufiger erfolgreich gegen die „Metoo“-Berichterstattung des Spiegel vorgegangen ist.
DEUTSCHLAND: Eskalation! Russland droht mit direkten Angriffen auf Militär-Produktion! WELT STREAM











