Der aktuelle Beschluss basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2025. Er zielt darauf ab, Carbon Leakage – also die Verlagerung klimaschädlicher Produktion ins Ausland – wirksam zu bekämpfen und Schlupflöcher zu schließen. Ab 1. Januar 2028 sollen 180 zusätzliche Produkte mit hohem Stahl- und Aluminiumanteil in den CBAM einbezogen werden, die Liste wird dann jährlich überprüft. Vor Inkrafttreten muss noch eine Einigung mit dem EU-Parlament erzielt werden. Teile der europäischen Industrie sowie die EVP-Fraktion begrüßen diese neuen Zoll-Pläne.
Waschmaschinen bestehen beispielsweise zu etwa 60 Prozent aus Stahl, fünf Prozent aus Aluminium und weiteren fünf Prozent aus Zement (bis zu 35 Kilo pro Maschine) – also Materialien, die bereits unter den CBAM fallen. Ähnlich sieht es bei Kühlschränken, Gefrierkombinationen und Trocknern aus. Importeure müssen künftig Zertifikate für die eingebetteten Emissionen erwerben, deren Preis sich am EU-Emissionshandel (ETS) orientiert. Aktuell liegt dieser bei 70 bis 80 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent. Das macht importierte Geräte – vor allem aus China, der Türkei oder anderen Ländern mit niedrigeren Klimastandards – spürbar teurer.
Die EU-Kommission betont, dass 94 Prozent der neu einbezogenen Güter industrielle Vor- und Zwischenprodukte sind (zum Beispiel Maschinen, Bauteile, Fahrzeugkomponenten). Nur sechs Prozent betreffen Haushaltswaren. Dennoch spüren Verbraucher die Folgen: Höhere Preise für neue Waschmaschinen oder Kühlschränke könnten die Inflationssorgen in vielen Mitgliedstaaten weiter anfachen.
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