In der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Politik treffen zwei Gegenspieler aufeinander, die unterschiedlicher kaum sein könnten: Christian Drosten, der während der Pandemie zur wichtigsten Regierungsstimme aufstieg, und Stefan Homburg, einer ihrer schärfsten Kritiker – nun als Sachverständiger in der Enquete-Kommission des Bundestages.
Videoausschnitte ihrer Konfrontation gingen viral; auch NIUS berichtete.
Was war passiert? Homburg stellte Drosten eine einfache, aber zentrale Frage: Wie konnte es sein, dass Drosten am 2. März 2020 Corona noch als „milde Erkrankung“ einstufte, nur neun Tage später jedoch vor apokalyptischen Bildern warnte? Drosten reagierte zunächst gereizt: Homburg habe seine Frage zu lang formuliert und ihm so die Möglichkeit genommen, angemessen zu antworten.
Nun hat Drosten eine schriftliche Stellungnahme nachgereicht, versehen mit dem offiziellen Signum der Charité. NIUS sprach ausführlich mit Stefan Homburg über dieses Dokument. Er kritisiert zahlreiche Aussagen Drostens darin als „unwahr“. NIUS zeichnet die Widersprüche in Drostens Denken nach.
Homburg, emeritierter Professor für Finanzwissenschaften, wurde in den Jahren der Pandemie zu einem der bekanntesten und zugleich unerwünschtesten Kritiker der staatlichen Corona-Politik. Früh wies er anhand eines RKI-Dokuments darauf hin, dass der R-Wert (gibt an, wie viele Menschen ein Infizierter durchschnittlich ansteckt) bereits vor dem ersten Lockdown unter eins gefallen war – und die Maßnahmen damit weder ursächlich noch wirksam gewesen sein konnten.
„Nach Berechnungen des RKI war die Reproduktionszahl schon vor dem Lockdown unter Eins gefallen“, schrieb Homburg damals in Welt. „Entscheidend ist allein, dass die Zahl vor dem Lockdown fiel und danach nicht weiter sank. Folglich war der Lockdown nicht notwendig und nicht wirksam, die Verhältnismäßigkeit also nicht gewahrt.“
Für solche Aussagen wurde Homburg in großen Teilen der medialen Öffentlichkeit isoliert, diffamiert und schließlich aus dem öffentlichen Diskurs gedrängt. Christian Drosten spielte dabei eine entscheidende Rolle: Er brandmarkte Homburg öffentlich als „Nebenwissenschaftler“ und berief sich auf das Argument der „false balance“, mit dem er selbst virologische Kollegen wie Jonas Schmidt-Chanasit oder Hendrik Streeck als Vertreter „absoluter Minderheitsmeinungen“ abqualifizierte.
Mit der Enquete-Kommission ist diese fragmentierte Pseudo-Öffentlichkeit jedoch vorbei. Hier gibt es keine stummgeschalteten Experten mehr, keine Abrufexperten in Talkshows – sondern Fragen, die von Anfang an gestellt werden mussten. Und so kommt es, dass Drosten erstmals seinen Widersprüchen gegenübersteht, mit denen ihn in drei Jahren des medialen Dauerbetriebs niemand konfrontierte.
Der vielleicht wichtigste von allen: Drosten bezeichnete Corona Anfang März als „mild“. Wenige Tage später warnte er vor Bildern „wie aus Fantasyfilmen“. Drosten sagte damals: „Wir werden noch erleben, dass die Leute daran auf den Straßen sterben in Afrika. Die Situation wird schlimm sein, sehr schlimm.“ Eine milde Erkrankung kann keine globalen Katastrophen verursachen. Deshalb fragte Homburg ihn nach den Daten, auf denen seine „180-Grad-Wende“ beruhte.
Hier das Video dazu:
In der Kommission selbst wich Drosten der Frage aus; er könne sie nicht beantworten, weil Homburg zu viel Redezeit beansprucht habe. Die schriftliche Nachreichung sollte dieses Versäumnis nachholen. In ihr behauptet er, dass „keine Widersprüche“ zwischen seinen frühen Einschätzungen bestünden.
Man führe sich das vor Augen: Laut Drosten soll es also kein logisches Problem darstellen, wenn eine milde Erkrankung – „eine Erkältung in erster Linie“, „für den Einzelnen im Prinzip gar kein Problem“ – gleichzeitig zu unvorstellbaren Katastrophenszenen führen könne. Seine Begründung: Wegen der „exponentiellen Verbreitung von COVID-19 in der Frühphase“ seien beide Aussagen kongruent; der Widerspruch sei nur ein scheinbarer.
Außerdem behauptet Drosten in der Nachreichung, er habe sich bei seiner Einschätzung als „milde Erkrankung“ in der Bundespressekonferenz vom 2. März 2020 „auf den Vergleich mit SARS (Epidemie 2003)“ bezogen, das eine „erheblich höhere Sterblichkeit“ aufgewiesen habe.
Homburg gegenüber NIUS: „Diese Behauptung ist unwahr. Das Transkript der BPK nimmt an keiner Stelle Bezug auf SARS-CoV-1, es geht dort ausschließlich um das aktuelle Virus und dessen Gefährlichkeit.“
Presseclub · Sommer der Reformen: Kommt Deutschland so voran? | 04.07.2026











