Sollte dieser Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) durchgehen, wäre das ein Paradigmenwechsel für den deutschen Inlandsgeheimdienst! „In Anbetracht der verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“, heißt es darin, sollen die deutschen Dienste weitreichende Befugnisse erhalten. Die geplante Reform sieht vor, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern aktiv und verdeckt in Kommunikationsvorgänge, IT-Systeme und die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf.
Ausgerechnet eine Behörde, die seit Jahren wegen ihres Vorgehens gegen Opposition und Regierungskritiker in der Kritik steht, soll nun noch weitreichendere Befugnisse erhalten. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung am Vorgehen gegen die AfD und der inzwischen wieder abgeschafften Kategorie der „Delegitimierung des Staates“, unter der Regierungskritiker und Protestbewegungen verfolgt wurden. In mehreren Gerichtsverfahren erlitt der Verfassungsschutz zudem Niederlagen.
Was dieser Rollenwechsel konkret bedeutet, zeigt § 60 Abs. 2. Dort werden „Schutzmaßnahmen“ aufgelistet, die dem Verfassungsschutz weitreichende Eingriffsbefugnisse einräumen sollen. „Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf 1. Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch a) Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln“, heißt es dort. Gemeint ist, dass das Bundesamt technische Mittel, Geräte oder sonstige Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer als Bedrohung eingestuften Handlung stehen, gezielt funktionsunfähig machen oder ihre Nutzung einschränken darf. Darunter könnten beispielsweise Computer, Server, Mobiltelefone oder andere technische Systeme fallen, sofern sie nach Auffassung des Verfassungsschutzes als „Tatmittel“ dienen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln-Chorweiler.
Ebenfalls zulässig sein soll die „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte.“ Heißt im Klartext: Der Verfassungsschutz soll Datenströme umleiten oder stoppen und sogar den Inhalt digitaler Kommunikation verändern dürfen. Betroffen sein können dabei nicht nur Nachrichten, sondern auch Programmdateien oder andere digitale Daten.
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