Schlappe für Dobrindt: Gericht erzwingt Einreise eines zurückgewiesenen Eritreers

vor 2 Monaten

Schlappe für Dobrindt: Gericht erzwingt Einreise eines zurückgewiesenen Eritreers
Bildquelle: NiUS

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Bundespolizei per Eilbeschluss verpflichtet, einem eritreischen Asylbewerber die Einreise nach Deutschland zu gestatten. Die Entscheidung vom 22. Mai 2026 (Az. 28 L 270/26 A) liegt NIUS vor. Sie stützt Kritiker, welche die Rechtmäßigkeit der Zurückweisungspraxis an den deutschen Grenzen immer wieder bezweifeln. Alexander Dobrindt (CSU) hatte diese nach Amtsantritt durchgesetzt.

In dem Verfahren wurde der Fall eines 29-jährigen Mannes aus Eritrea verhandelt. Er war bereits im September 2025 von der Bundespolizei zurückgewiesen worden und hatte im März 2026 bei einem weiteren Versuch an der deutsch-polnischen Grenze keinen Zutritt erhalten. Das Gericht sah darin einen rechtswidrigen Zustand. Die 28. Kammer entschied: Die Bundespolizei muss dem Mann den Grenzübertritt ermöglichen, um ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaats für sein Asylverfahren einleiten zu können.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin liegt NIUS vor.

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