Um dem massiven Vertrauensschwund der Bürger in die in Deutschland bisher fast ausschließlich umlagefinanzierte Rente entgegenzuwirken, wendet sich die Bundesregierung immer deutlicher von der Umlagefinanzierung ab und propagiert die Stärkung kapitalgedeckter Elemente zur Stabilisierung der Renten. Mit diesem Ziel hat sie in diesem Jahr bereits das Altersvorsorgereformgesetz durch Bundestag und Bundesrat gebracht, womit das bisherige Riester-Modell zur Ansparung von Rentenkapital ab nächstem Jahr durch ein flexibleres Altersvorsorgedepot abgelöst wird. Durch eine deutliche Aufstockung der staatlichen Förderung sollen zukünftig individuell höhere Kapitalsummen angespart werden. Außerdem ist nun die Nutzung renditestarker Depotlösungen – wie etwa Aktienfonds – möglich, so dass das angesparte Kapitalvermögen deutlich höheren Kapitalrenditen als bisher erzielen soll.
Als weitere Maßnahme plant die Bundesregierung die Einführung der sogenannten Frühstartrente. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen alle Kinder im Alter zwischen sechs und 18 Jahren zukünftig automatisch eine staatliche Zahlung von 10 Euro pro Monat auf ein staatliches oder von den Eltern verwaltetes Depot erhalten. Zum 18. Lebensjahr sei dann ein individueller Rentenkapitalstock von 1440 Euro aufgebaut, der sich nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums – bei einer unterstellten jährlichen Rendite von 7 Prozent – bis zum Alter von 65 auf rund 53.000 Euro summieren würde. Unter diesen Prämissen wäre eine monatliche Altersrente von 200 bis 300 Euro erzielbar. Die Zuzahlung eigener Beiträge der Eltern wie auch der erwachsenen Kinder soll durch die Steuerfreiheit der erzielten Kapitalerträge attraktiv gemacht werden. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass über die Frühstartrente individuelle Rentenauszahlungen in der Größenordnung von bis zu 1500 Euro pro Monat möglich sind.
Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Alterungssicherungskommission ist mit ihren insgesamt 33 Empfehlungen zur Reform des Rentensystems der von der Bundesregierung eingeschlagenen Stoßrichtung zur stärkeren Kapitaldeckung gefolgt. Die Kommission schlägt unter anderem vor, dass der jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern abgeführte Beitragssatz zur Rentenversicherung von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns um 2 Prozent angehoben wird, um damit den Aufbau eines Rentenkapitalstocks zu finanzieren. Zudem sollen die Rentenbeiträge der zukünftig pflichtversicherten Selbständigen zum Aufbau des Kapitalstocks eingesetzt werden. Durch deren Einbeziehung ließen sich nämlich, so die Alterssicherungskommission, über lange Zeiträume „Einführungsgewinne“ für die Rentenversicherung erzielen. Dazu sollen die Selbständigen mit ihren Beiträgen zwar über Jahre und Jahrzehnte den Aufbau des Kapitalstocks finanzieren, jedoch erst bei ihrem Renteneintritt Auszahlungen aus der, dann noch immer weit überwiegend umlagefinanzierten Rentenversicherung, erhalten.
Die Alterungssicherungskommission begründet die von ihr vorgeschlagene und von der Bundesregierung gleichermaßen propagierte Stärkung kapitalgedeckter Elemente als „wichtigen Schritt“ zur Verbesserung der Alterssicherung. Durch die teilweise Umstellung der umlagefinanzierten Rente auf Kapitaldeckung sei es möglich, die Renten in Deutschland „nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen“, erklärt die Kommission. Durch die Kapitaldeckung könne man zukünftig die „in der Rückschau über lange Zeiträume immer positive Entwicklung an den Kapitalmärkten“ nutzen. Zudem seien die erzielbaren Erträge „weniger abhängig von der Bevölkerungsentwicklung“.
Auf den ersten Blick erscheint die teilweise Umstellung der Rentensystems auf Kapitaldeckung, die auch von vielen Rentenexperten und Wirtschaftswissenschaftlern seit langem gefordert wird, als eine vernünftige Idee zu dessen Stabilisierung. Denn in Anbetracht der seit Anfang der 2000er Jahre real stagnierenden Renten, die implizieren, dass die reale Rendite für vormals geleistete Rentenzahlungen inzwischen bei null liegt, werden am Kapitalmarkt seit Jahrzehnten durchschnittliche nominale Kapitalrenditen von etwa 7 Prozent pro Jahr erzielt. Unter Berücksichtigung der Inflation wäre demnach im Kapitaldeckungsverfahren eine reale Kapitalrendite von bis zu 5 Prozent möglich gewesen.
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