Der Bundesnachrichtendienst ist vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, einen langjährigen Beamten aus dem Dienst entfernen zu lassen. Die Leipziger Richter verhängten gegen den Oberregierungsrat lediglich eine Kürzung der Dienstbezüge um zehn Prozent für ein Jahr. Zugleich beanstandeten sie die interne Verfahrensführung des BND deutlich. Über den Fall hatte die Junge Freiheit berichtet.
Der laut Bericht „konservative“ Beamte arbeitet seit 2003 für den Bund und wurde beim BND eingesetzt. Von 2013 bis 2021 war er in mehreren Auslandsdienststellen tätig, auch an Orten mit besonderen Gefährdungslagen. Disziplinarrechtlich war er zuvor nicht aufgefallen. Zuletzt erhielt er nach den Feststellungen des Gerichts die Bestnote in seiner dienstlichen Beurteilung.
Der BND hatte dem Beamten unter anderem grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber zwei Praktikantinnen bei einer Weihnachtsfeier, unangemessene Äußerungen, Hitlerimitationen, mögliche Hitlergrüße und Zweifel an seiner Verfassungstreue vorgeworfen. Der Dienst verlangte seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Anfang 2024 leitete der BND ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ein.
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