Seit seinem Amtsantritt verzichtet Bundeskanzler Friedrich Merz nach eigenen Angaben darauf, juristisch gegen persönliche Angriffe vorzugehen. Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung erklärte der CDU-Vorsitzende im Gespräch mit Bürgern: „Seitdem ich im Amt bin, habe ich nicht einen einzigen Strafantrag gestellt.“ Jedoch musste er einräumen, dass dies keineswegs von Anfang an seine Linie gewesen ist. Bezüglich früherer Anzeigen erklärte er: „Das habe ich mal eine Zeit lang gemacht, das habe ich aufgehört, das mache ich nicht mehr.“
Merz führte jedoch aus, viele Verfahren würden ohnehin ohne eigenes Zutun angestoßen. Staatsanwaltschaften griffen in zahlreichen Fällen von sich aus ein, wenn es um Äußerungen gegenüber Amtsträgern gehe. Die Anzahl solcher Verfahren habe ihn allerdings selbst überrascht. Sich selbst schätze er indes als nicht besonders empfindlich ein. „Also wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun. Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand“, so Merz.
Der Kanzler zeigte sich zudem offen für eine mögliche Anpassung des entsprechenden Paragrafen. § 188 StGB sieht derzeit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Die aktuelle Regelung wurde im April 2021 im Zuge verschärfter Maßnahmen gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus eingeführt. Nach Vorstellungen der Justizministerkonferenz könnte der erweiterte Schutz künftig auf kommunale Amts- und Mandatsträger begrenzt werden.
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