TE exklusiv: Bundesagentur für Arbeit: Jährlich neue Milliardenlöcher – der Steuerzahler haftet

vor etwa 11 Stunden

TE exklusiv: Bundesagentur für Arbeit: Jährlich neue Milliardenlöcher – der Steuerzahler haftet
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Die Arbeitslosigkeit steigt. Die Bundesagentur für Arbeit steht vor einer immer größer werdenden Finanzlücke. Ihre Rücklagen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro musste die Bundesagentur schon letztes Jahr auflösen. Zusätzlich musste der Bund 1,4 Milliarden Euro Liquiditätshilfen dazuschießen. „Liquiditätshilfe“ – so heißt der Bundeszuschuss, der dann anfällt, wenn die Bundesagentur in die Miesen rutscht.

Das Defizit fürs laufende Jahr hat die Arbeitsagentur schon Anfang Juni, durch die Blume sprechend, korrigiert. Im turnusgemäßen Finanzbericht der Behörde hieß es da: „Es muss damit gerechnet werden, dass das Defizit 2026 bei über acht Milliarden Euro liegen könnte.“ Das entspricht einer Verdoppelung der BA-Neuschulden, denn davor ging man von nur vier Milliarden aus. Der Gesamtschuldenstand der Agentur könnte demnach Ende des Jahres bei zehn Milliarden Euro liegen. Die Liquiditätshilfen des Bundes aus dem Vorjahr sind hier schon einbezogen. Der Gesamtschuldenstand könnte schon 2030 bei 23 Milliarden Euro liegen. Ob es so schlimm kommt, das weiß man natürlich noch nicht. Aber das ist, was die BA heute berechnet. Die aktuellen Signale weisen in diese Richtung.

Nun fordert der Verwaltungsrat der Bundesagentur zwei Dinge von der Bundesregierung: mehr Wachstum und eine Konsolidierung des eigenen Haushalts. Aber beides ist – zumal für diese Bundesregierung – gar nicht so leicht zu stemmen.

In Nürnberg steht also eine weitere Bundesschuldendeponie herum, die alljährlich weiterwachsen darf. Und die BA kann sich gut darauf ausruhen, denn man betont: „Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit durch Liquiditätshilfen sicherzustellen, so dass deren Handlungsfähigkeit jederzeit gesichert ist.“ Ein sozialdemokratischer Traum wurde wahr für Andrea Nahles: Wirtschaften ohne jedes Risiko. Der Steuerzahler muss und wird es immer richten. Immerhin scheint festzustehen, dass ein spezielles BA-Sondervermögen zur Schließung der wachsenden BA-Finanzlücke „nicht in Planung“ ist. Aber das wäre auch nur eine Umbenennung.

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