Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND hat die Befugnis, Handys von Journalisten zu hacken und Spionagesoftware darauf zu installieren. Die NGO „Reporter ohne Grenzen“ klagt nun dagegen, weil sie Grundrechte und die Pressefreiheit bedroht sieht. Entscheiden wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
In einem Brief des Gerichts, der der Zeit vorliegt, heißt es, dass die Beschwerde der Organisation zusammen mit einem Fragekatalog der Bundesregierung zugestellt wird. Das Straßburger Gericht erwägt zudem, den Fall zu einem „impact case“ zu machen, ihn also mit Vorrang zu behandeln.
Eine Grundsatzentscheidung darüber, was Geheimdienste in Europa dürfen und was nicht, ist denkbar. Reporter ohne Grenzen sehen im Status quo der deutschen Gesetzgebung eine Verletzung der Privatsphäre, der Meinungsfreiheit und damit der Menschenrechtskonvention. Journalisten könnten sich momentan nicht auf die Sicherheit ihrer Kommunikation verlassen und seien nicht hinreichend vor Überwachung geschützt. Darüber hinaus könnten auch Informanten durch den Einsatz von Staatstrojanern eingeschüchtert werden.
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