Bis zu zwei Jahre Gefängnis: SPD setzt Po-Foto-Verbot im Bundeskabinett durch

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Bis zu zwei Jahre Gefängnis: SPD setzt Po-Foto-Verbot im Bundeskabinett durch
Bildquelle: Apollo News

Die Bundesregierung will das Fotografieren oder Filmen von bestimmten Körperteilen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestrafen lassen – selbst dann, wenn sie vollständig bekleidet sind. Betroffen sind Po und Genitalien beider Geschlechter sowie die weibliche Brust. Ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD-Justizministerin Stefanie Hubig wurde, nur leicht abgeschwächt, im Bundeskabinett beschlossen und soll nun in den Bundestag eingebracht werden.

In dem überarbeiteten und von der schwarz-roten Ministerriege abgesegneten Entwurf heißt es nun: Bestraft werde, wer absichtlich oder willentlich „die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person in einer Weise abbildet, die die Bildaufnahme prägt und offensichtlich darauf abzielt, diese Körperteile sexualisiert darzustellen“.

Hubigs erster Gesetzentwurf für ein Po-Foto-Verbot war noch etwas weiter gefasst. Darin genügte es bereits, wenn eine entsprechende Bildaufnahme „in sexuell bestimmter Weise“ erstellt wurde, um Ermittlungen in Gang zu setzen. Etliche Juristen kritisierten diese Formulierung als viel zu weitgehend.

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